Helmut Arndt

deutscher Wirtschaftswissenschaftler; Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol

* 11. Mai 1911 Königsberg

† 27. Oktober 1997 Berlin

Herkunft

Helmut Arndt, ev., wurde am 11. Mai 1911 in Königsberg/Ostpreußen geboren und entstammt einer angesehenen Juristenfamilie. Sein Vater, Dr. Gustav Adolf Arndt, war Geheimer Bergrat und ordentlicher Professor der Rechte. A.s Bruder machte sich als "Kronjurist" der SPD einen Namen. Ein weiterer Bruder A.s war Rechtsanwalt, seine Schwester mit einem Juristen verheiratet.

Ausbildung

Auch A. absolvierte zunächst ein Studium der Rechtswissenschaften und schrieb schon als Neunzehnjähriger Fachartikel für die "Vossische Zeitung", doch wurde ihm 1934 das juristische Staatsexamen verweigert. Immerhin konnte er noch im gleichen Jahr mit der Dissertation "Über das Zugehen der Willenserklärung als Gegenstand der Zurechnung" zum Dr. jur. promovieren. Nach einer Ausbildung als Bankvolontär und einer Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter (1938-1940) wurde er 1941 "widerruflich" zum Studium der Volkswirtschaft zugelassen. 1943 bestand er sein Examen als Diplom-Volkswirt. In den letzten Kriegsjahren arbeitete er als Steuerjurist bei der Süddeutschen Revisions- und Treuhand-AG. 1944 promovierte er mit einer Arbeit über "Die Währungsprobleme in der Großraumwirtschaft" zum Dr. rer. pol.

Wirken

1946 habilitierte sich A. als Privatdozent an der Universität Marburg ...